Evaluierung psychischer Arbeitsbelastung

Wird die Evaluierung psychischer Arbeitsbelastung strukturiert und professionell durchgeführt, kann sie für jedes Unternehmen einen Mehrwert bedeuten, da Potentiale entdeckt und Prozesse optimiert werden können.

Jahrelange Praxiserfahrung hat gezeigt: Gießkannenprinzip führt meist zu wenig Outcome und verschlingt dadurch unnötige Ressourcen. Gezielte, praxisnahe und nachhaltige Interventionen bringen Unternehmen und Angestellte weiter.

Seit 1.1.2013 ist im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verstärkt verankert, dass Unternehmen neben physischen Gefahren auch psychische Belastungen erheben und dokumentieren müssen. Es müssen Gegenmaßnahmen getroffen und evaluiert werden. Bis zu 25% dieser Präventionszeit kann, je nach Gefährdungssituation an den Arbeitsplätzen, durch Arbeits- und OrganisationspsychologInnen geleistet werden.

Eine Förderung über die Wirtschaftskammer Kärnten ist möglich. Voraussetzungen und Antragsformular finden Sie unter: Personal finden und binden

Wollen Sie zu dem Thema mehr erfahren, schauen Sie gerne in das Buch von Susanne Mittermaier und mir, erhältlich unter morebooks.